förderung und zuschüsse

Das Thema Energiesparen genießt von staatlicher Seite höchste Priorität. Um für Hauseigentümer Anreize zu schaffen oder es finanziell überhaupt zu ermöglichen, energetische Sanierungen vorzunehmen, werden die entstehenden Kosten durch zahlreiche Förderprogramme großzügig bezuschusst.

Voraussetzung für die Gewährung dieser extrem günstigen Kredite oder lukrativen Zuschüsse ist die Beauftragung eines zertifizierten Gebäudeenergieberaters wie uns.

Wir beraten über die infrage kommenden Fördermöglichkeiten für Sie. Erstellen die notwendigen Gutachten und begleiten sie durch den Dschungel an Papieren und Anträgen. 

 

Wichtig: Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigung vorliegt.


Förderung Komplettsanierung

Grundsätzlich: Die energetische Verbesserung von Gebäuden wird durch zahlreiche Maßnahmen, Zuschüsse und Förderprogramme gefördert. Um diese staatliche Förderung  in Anspruch zu nehmen, muss die abschließende Bauausführung  der Sanierungsmaßnahmen die Standards der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) übertreffen.  Umso größer die mittels der Sanierung generierte Energieeinsparung, desto höher die mögliche Förderung. Voraussetzung: Die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen werden vorab mit einem für staatliche Förderung zugelassenen Energieberater geplant. Auch die Kosten der dafür notwendigen  „Energieberatung vor Ort“ können auf Antrag vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss unterstützt werden.

 

Wer die Kriterien der KfW erfüllt, kann für die geplanten Maßnahmen ein außerordentlich zinsgünstiges  Darlehen in Anspruch nehmen. Die Abwicklung der Finanzierung mit KfW-Unterstützung übernimmt die jeweilige Hausbank.

 

 

 

WICHTIG: Mit der Ausführung der Sanierung darf erst nach Zusage des Kredites oder Zuschusses durch die KFW begonnen werden!

 

Förderung auch für Einzelmaßnahmen

 

Das energetische Ziel einer erfolgreichen Sanierung ist das sogenannte Effizienzhaus. Je besser die Dämmung, desto höher ist die effektive Energieeinsparung und somit die mögliche Förderung. Wird nicht eine Komplettsanierung gemäß KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“ angestrebt, sondern nur einzelne Maßnahmen, können auch diese förderfähig sein. Die KFW und BAFA bieten z.B.  auch für Fassadendämmung, Fenster oder Heizungserneuerung vielfach günstige Kredite oder Zuschüsse. Die Alternative zum Darlehen ist der KfW-Investitionszuschuss. Die Höhe richtet sich prinzipiell auch hier nach dem erreichten Niveau der Energieeffizienz.

 

Für den Austausch besonders ineffizienter Heizungen und den Einbau neuer Lüftungsanlagen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ab sofort erhöhte Tilgungszuschüsse zur Verfügung. 

 

 

Bitte sprechen Sie uns an!